Beratung Datenschutz – Grundverordnung (DS-GVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DS-GVO) ist in aller Munde.
Für viele ist dies ein Synonym für hohe Bußgelder und das beklemmende Gefühl nicht zu wissen was wirklich dahinter steckt.
Wir helfen Ihnen Ihre Firma DS-GVO-konform aufzustellen, so dass das Wort DS-GVO bei Ihnen kein Unbehagen mehr auslöst und sich der Mehraufwand in Grenzen hält.

 

Lesen Sie hier wie wir Sie dabei unterstützen können:
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Webseite

Wir analysieren mit Ihnen oder Ihrem Webadministrator anhand eines Fragenkatalogs den Inhalt Ihrer Webseite und erarbeiten für Sie die notwendigen Schritte und die korrekten Datenschutzrichtlinie um Ihre Webseite DS-GVO-konform zu halten. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Aufarbeitung ihrer Webseite.

 

Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten geht noch weit über die Datenschutzrichtlinie Ihrer Webseite hinaus. Sie erheben auch personenbezogene Daten wenn

  • Kunden direkt vor Ort, telefonisch, schriftlich oder per Mail von Ihnen Waren und Dienstleitungen (auf Rechnung oder Versand) beziehen
  • Sie Mitarbeiter angestellt haben, einstellen oder ein Bewerbungsverfahren eröffnen

Auch hier analysieren wir mit Ihnen, welche personenbezogene Daten Sie für welche Zwecke erheben und unterstützen Sie bei der Erstellung der benötigten Einverständniserklärungen und Datenschutzrichtlinien.

 

Informieren der Mitarbeiter

Auch Ihre Mitarbeiter müssen über die Handhabung von personenbezogenen Daten informiert und unterrichtet sein. Schließlich hat sich mit der DS-GVO auch Einiges an den Rechten der sogenannten Betroffenen (die Personen von der Sie personenbezogene Daten verarbeiten) geändert und betrifft somit auch die tägliche Arbeit Ihrer Mitarbeiter. Nur gut informierte Mitarbeiter können Sie bei der Einhaltung der DS-GVO auch wirklich unterstützen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Informationsmaterial und Datenschutzrichtlinien für Ihre Mitarbeiter und führen auch bei Bedarf Schulungen Ihrer Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort durch.

 

Integration der DS-GVO in die internen Prozesse

Zum reibungslosen Ablauf der Anforderungen die mit der DS-GVO auf Sie zukommen, ist es sinnvoll auch Ihre internen Prozesse auf DS-GVO-Konformität zu prüfen. Wir analysieren mit Ihnen und Ihren Prozess- und Systemverantwortlichen inwiefern Sie Maßnahmen und Änderungen vornehmen können oder sollten, damit Sie die Anforderungen der DS-GVO unterstützen und möglichst keinen Mehraufwand in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben.
Bei diesen analysierten Änderungen kann es sich zum Beispiel um zusätzliche Informationen, Prozessänderungen und -einführungen oder auch Automatisierungen handeln und ist daher durchaus nicht nur für große und mittelständige Unternehmen interessant. Sofern möglich unterstützen wir Sie auch gerne bei der Durchführung dieser Maßnahmen.

 

Datenschutzbeauftragter

Laut Gesetzgeber ist ein Unternehmen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu stellen, wenn mindestens 10 Personen mit der sogenannten „automatischen Verarbeitung von personenbezogenen Daten“ regelmäßig beschäftigt sind. In einfacher Sprache bedeutet dies, wenn bei Ihnen mindestens 10 Personen mit Hilfe elektronischer Geräten (PC, Notebook, Server etc.) personenbezogene Daten verarbeiten (Auswerten/Anzeige, Ändern, Anlegen, Löschen etc.) benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten. Dieser Datenschutzbeauftragte kann sowohl intern als auch extern angestellt sein und sollte mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nichts zu tun haben und nicht der Geschäftsleitung angehören.
Wir zeigen Ihnen die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten auf und bieten Ihnen die Dienstleistung eines externen Datenschutzbeauftragten an. Kontaktieren Sie uns über dsgvo@gruendler-consulting.eu. Wir erstellen Ihnen gerne ein persönliches Angebot.

 

Dokumentation

Spätestens ab 250 Mitarbeitern sind Sie als Firma verpflichtet ein Verfahrensverzeichnis nach Artikel 30 der Datenschutzgrundverordnung zu führen. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung dieses Verzeichnisses und Analyse Ihrer Infrastruktur zur Befüllung dieses Verzeichnisses.

In einer abgespeckten Variante macht es auch für kleine und mittelständige Unternehmen durchaus Sinn ein solches Verzeichnis zu führen, damit Sie bei Anfragen bezüglich der Rechte von betroffenen Personen sehr schnell Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten geben können oder ein Audit der Datenschutzbehörde ansteht.

 

Unser Angebot im Überblick

externer Datenschutz- beauftragter
Datenschutz- flatrate
Firma DSGVO-Konform
Web DSGVO-Konform
Gesamtpaket DSGVO-Konformität
Analyse Webseite X X X X
Analyse Datenverarbeitung im Unternehmen / Verein X X X X
Maßnahmenkatalog X X X X X
Erstellung Richtlinien / Infoschreiben X X zusätzlich buchbar zusätzlich buchbar X
Erstellung Einwilligungen X X zusätzlich buchbar zusätzlich buchbar X
Erstellung Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten X X zusätzlich buchbar zusätzlich buchbar X
Umsetzung der technischen Maßnahmen zusätzlich buchbar zusätzlich buchbar zusätzlich buchbar zusätzlich buchbar zusätzlich buchbar
Support bei Fragen bzgl. DSGVO X X
Informationen zu Gesetzesänderungen die Sie betreffen X X
Erstellung Maßnahmenkatalog zwecks Gesetzesänderungen / Änderungen im Unternehmen X X
Anpassung nötiger Dokumente zwecks Gesetzesänderung / Änderungen im Unternehmen X X
Koordination Datenschutzverstöße und Betroffenenrechte X X
Kommunikation mit Betroffenen und Landesämtern X X
Meldung als Datenschutzbeauftragter beim Landesamt X
Preise
ab 75 Euro/Monat*
ab 40 Euro/Monat*
ab 600 Euro Einmalkosten*
ab 200 Euro Einmalkosten*
ab 1200 Euro Einmalkosten*

*-Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer. Je nach Firmengröße, Branche, Art und Menge der Datenverarbeitungen variieren diese Preise. In einem Erstgespräch klären wir gemeinsam die Parameter zur Berechnung des Preises aus denen wir für Sie ein maßgeschneidertes Angebot
erstellen.

Fragen Sie bei uns an per Kontaktformular oder per Email: dsgvo@gruendler-consulting.eu.